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F.A.Q. Häufig gestellte Fragen

Stempel Vertragsarzt

Ohne Stempel und Unterschrift des ausstellenden Arztes ist das Rezept ungültig.

Gültigkeit Heilmittelverordnung

Ist das Rezept älter als 14 Tage, verliert es seine Gültigkeit. Das Rezept kann durch die Arztpraxis verlängert werden, hierzu muss ein spätester Behandlungsbeginn eingetragen werden. Diese Änderung kann nur durch den Arzt erfolgen. Alle Änderungen die nachträglich vorgenommen werden, müssen vom Arzt gestempelt und unterschrieben werden.

Zuzahlung

In der Regel sind alle Patienten zuzahlungspflichtig. Sollten Sie eine Befreiung beantragt haben, und der Sachverhalt geht nicht aus dem Rezept hervor, legen Sie uns bitte ihren Befreiungsausweis vor.

Hausbesuche

Hausbesuche beim Patienten können nur nach ärzlicher Anweisung durchgeführt werden.

Angaben Versicherter

Bitte prüfen sie, ob ihre persönlichen Angaben auf dem Rezept der Richtigkeit entsprechen.

Ausfall Therapeut

Wenn ein Therapeut erkrankt, ist es möglich, dass Termine kurzfristig abgesagt und dann verschoben werden müssen.

Bitte beachten sie, dass nur gültige Heilmittelverordnungen von uns berücksichtigt werden können.